Dieser Straßenabschnitt wurde vor ca. 30 Jahren so gebaut, dass viele Elemente einer Verkehrsberuhigung enthalten sind: Verschwenkungen, Verengungen unter 4 m, kein Fußweg, Aufpflasterungen. Leider fehlt eine entsprechende Beschilderung. Es gibt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. – Zu schnell, zumal sich gegenüber Haus-Nr. 20 an der engsten Stelle der Ausgang eines frequentierten Kinderspielplatzes befindet, der […]