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Ende mit Schrecken?

Am Ende eines 500m langen Radwegs scheint Fahrradfahrer*in alleine gelassen. Was großartig am Altöttinger Tor begann endet jäh wenige Meter vorm Nagelschmiedturm. Wirklich?

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Am Ende eines 500m langen Radwegs scheint Fahrradfahrer*in alleine gelassen. Was großartig am Altöttinger Tor begann endet jäh wenige Meter vorm Nagelschmiedturm. Und wie weiter?

Beginn der Fahrerlaubnis für Fahrräder gegen die Fahrtrichtung am Altöttinger Tor.

Aber endet es wirklich? Die hier verwendete Zeichenkombination beendet – streng genommen – nur die Pflicht, den Radweg zu benutzen. Eine Pflicht, die – streng genommen – nirgendwo begonnen hat. Die Erlaubnis, in die Gegenrichtung zu fahren ist – streng genommen – aber gar nicht an den Radweg gebunden. Um sie wirklich aufzuheben braucht’s ein neues Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt).

Trotzdem ist es wohl wenig ratsam, durchs Tor in die Gegenrichtung zu fahren. An diesem Tor fehlt eine Vorrangregelung, obwohl sie – streng genommen – sinnvoll wäre.

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